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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · FG Düsseldorf

    Lohnsteuerhaftung inländischer Konzerntochter für „entsandten“ Geschäftsführer?

    | Die inländische Tochtergesellschaft ist nicht Arbeitgeberin (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG), wenn zwei Kapitalgesellschaften, von denen eine ihren Sitz im Ausland hat, einen Arbeitnehmer der ausländischen Gesellschaft zum Geschäftsführer ihres Tochterunternehmens bestellen, ohne dass dieser auch mit der Tochtergesellschaft einen Anstellungsvertrag abschließt. Die inländische Gesellschaft haftet daher nicht für die nicht einbehaltene Lohnsteuer gemäß § 42d Abs. 1 EStG (FG Düsseldorf 14.3.01, 17 K 2973/97 H (L), EFG 01, 754, Nichtzulassungsbeschwerde BFH VI B 121/01). |