01.05.2000 · Fachbeitrag · FG Niedersachsen
Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 v.H. ist nicht EG-konform
| Die Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei gemischtgenutzten Unternehmensfahrzeugen gemäß § 15 Abs. 1b UStG 99 ist derzeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar. Der Steuerpflichtige kann wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts deshalb den vollen Vorsteuerabzug unmittelbar aus der für ihn günstigeren Regelung in Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie geltend machen. |
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