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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · FG Schleswig-Holstein

    Server im Ausland als Betriebsstätte

    | Die Installation eines Rechners in der Schweizführt dort zur Begründung einer Betriebsstätte, auchwenn das Unternehmen in der Schweiz keinerlei eigenes Personalbeschäftigt. Die Berechnung der ausländischen Einkünftekann nach einer gemischten Methode erfolgen FG Schleswig-Holstein6.9.01, II 1224/97, EFG 01, 1535, Rev. BFH I R 86/01. |

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