06.03.2008 | Finanzgericht Baden-Württemberg
Besteuerung von Mannschaftssportlern nach dem DBA-Türkei
Bislang war die Einordnung der Einkünfte von unselbstständig tätigen Mannschaftssportlern unter Art. 17 (Sportlerartikel) bzw. unter Art. 15 (Arbeitnehmerartikel) des DBA-Türkei strittig. Das FG Baden-Württemberg hat nun mit Urteil vom 26.4.07 (3 K 69/05, rkr., Abruf-Nr. 080558) entgegen der bis dahin herrschenden Kommentarmeinung entschieden, dass für Profifußballer bei Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit der Arbeitnehmerartikel (Art. 15 Abs. 1 S. 2 DBA-Türkei) einschlägig ist, da die Anwendung des Sportlerartikels (Art. 17 Abs. 1 DBA-Türkei) eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit voraussetzt. |
Sachverhalt
Die Kläger, ein Fußballspieler und seine mit ihm zusammenveranlagte Ehefrau, waren aufgrund ihres deutschen Wohnsitzes im Streitjahr 2000 in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Der Kläger erzielte als Profifußballer zunächst bei einem inländischen Fußballverein Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Anfang Juli 2000 wechselte er zu einem türkischen Fußballverein und schloss mit diesem eine Nettolohnvereinbarung, auf deren Basis sein türkischer Arbeitgeber ihn von sämtlichen Steuer- und Abgabeverpflichtungen in Bezug auf seine in der Türkei erzielten Einkünfte freistellte. Während seiner dortigen Tätigkeit befand sich der steuerliche Wohnsitz i.S. des Art. 4 DBA-Türkei weiterhin in Deutschland, da dort unstreitig sein Mittelpunkt der Lebensinteressen lag.
Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für 2000 erklärte der Kläger seine in der Türkei erzielten Einkünfte als nichtselbstständige Einkünfte, die nach Art. 15 Abs. 1 S. 2i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA-Türkei von der deutschen Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen sind. Demgegenüber vertrat das beklagte FA die Auffassung, die streitigen Einkünfte würden entsprechend Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ff DBA-Türkei unter Anrechnung der in der Türkei gezahlten Steuern in vollem Umfang der Besteuerung in Deutschland unterliegen.
Anmerkungen
Nach Ansicht des FG unterliegt ein Fußballspieler, der im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses bei einem Verein aus deutscher Sicht Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt, der Verteilungsnorm des Art. 15 Abs. 1 S. 1 DBA-Türkei. Demnach greift Art. 17 Abs. 1 DBA-Türkei insoweit nicht, da dieser nach seinem Wortlaut nur für selbstständig ausgeübte Tätigkeiten gilt. Folglich sind die Einkünfte des nichtselbstständig tätigen Fußballspielers gemäß Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA-Türkei i.V.m. § 2 AO von der deutschen ESt unter Progressionsvorbehalt freigestellt.
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