01.12.2004 · Fachbeitrag · Finanzgericht Köln
Besteuerung von leitenden Angestellten nach dem DBA-Schweiz
| Bei der steuerlichen Behandlung von nicht in der Schweiz tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten leitender Angestellter Schweizer Unternehmen will das FG Köln in seinem Urteil vom 24.5.04 (10 K 494/00, Abruf-Nr. 042945) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Freistellungsmethode anwenden. Damit verstößt das Urteil des FG Köln gegen die im Binnenschiffer-Urteil des BFH (22.10.03, BStBl II 04, 704, Abruf-Nr. 040062) aufgestellten Rechtsgrundsätze, wonach in diesen Fällen die Anrechnungsmethode maßgebend ist. |
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