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  • 01.03.2005 | Finanzierung

    Fördermittel in den neuen Mitgliedsstaaten

    von Dipl.-Betriebsw. (FH) Grit Bugasch, Berlin

    Zur Erschließung der neuen Märkte in den Mittel- und Osteuropäischen Ländern (MOEL) stellen EU, Bund und Länder ebenso Fördermöglichkeiten bereit, wie die Behörden in den neuen Mitgliedsstaaten. Der größte Teil der EU-Fördermittel wird gemäß der nationalen Gesetzgebung durch die Behörden in den neuen Mitgliedsstaaten vor Ort vergeben. Die Einwerbung öffentlicher Fördermittel bietet Unternehmen bei Projektfinanzierungen die Möglichkeit, Eigenkapital zu schonen und die Aufnahme von Fremdkapital zu reduzieren. So lassen sich die Finanzierungskosten insgesamt senken und letztlich das wirtschaftliche Risiko minimieren. Erfahrungsgemäß scheuen jedoch viele Unternehmen den bürokratischen Aufwand und die inhaltlichen Anforderungen, die mit der Beantragung von Fördermitteln verbunden sind. Dabei stehen gerade mittelständischen Unternehmen häufig interessante Fördermöglichkeiten zur Verfügung. 

     

    1. Förderbare Vorhaben

    Wer sich in Mittel- und Osteuropa durch Investitionsvorhaben neue Märkte erschließen will, sollte die Einwerbung öffentlicher Fördermittel als ein alternatives Instrument der Projektfinanzierung frühzeitig mit in die Planung einbeziehen. Dabei ist die Themenbreite bestehender Förderprogramme so vielfältig wie die Möglichkeiten für unternehmerisches Engagement insgesamt. 

     

    Themenpalette
    • Investitionsfördermaßnahmen,
    • Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen,
    • Durchführung von Schulungs- und Trainingsmaßnahmen,
    • Realisierung von Infrastrukturvorhaben,
    • Projekte zur Forschung und Entwicklung sowie innovative Vorhaben,
    • Umweltschutzvorhaben und Energiesparmaßnahmen,
    • Einführung von Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystemen,
    • Anpassung an EU-Standards oder
    • Einführung neuer Technologien und Produkte etc.
     

    Hinweis: Fördermittel können in verschiedenen Stadien der Projektentwicklung genutzt werden – Machbarkeitsstudien oder vorbereitende Untersuchungen, wie Marketingaktivitäten, Messeteilnahmen, Kooperationsvorhaben zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen, die Gründung von Joint Ventures oder die Etablierung neuer Niederlassungen sind ebenso förderbar. In Abhängigkeit vom jeweiligen Geldgeber sind jedoch unterschiedliche Kriterien und Zeitrahmen zu beachten. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, die am besten geeigneten Förderprogramme für das jeweils geplante Vorhaben zu identifizieren, um so die Finanzierung zu optimieren. 

    Beispiel: Potenzielle Geldgeber

    Sofern ein in Deutschland ansässiges Unternehmen eine Tochtergesellschaft in den MOEL gründen oder dort eine neue Betriebsstätte errichten will, kommen Förderinstitute auf drei Ebenen in Betracht: 

     

    • die deutsche Muttergesellschaft könnte in Deutschland (z.B. bei Ministerien, Förderbanken, Bürgschaftsbanken von Bund und Ländern) oder

     

    • auf europäischer Ebene (z.B. bei der Europäischen Kommission oder der Europäischen Investitionsbank) Fördermittel beantragen und

     

    • die neu gegründete Tochtergesellschaft könnte darüber hinaus die Fördermöglichkeiten im betreffenden Land vor Ort (z.B. bei Ministerien, Förderbanken oder im Auftrag der Regierung tätigen Agenturen) und gegebenenfalls auch die auf europäischer Ebene nutzen.