01.06.2005 | Öffentliche Förderung
Investitionsstandort Polen bleibt attraktiv
Die Republik Polen gehört nach wie vor zu den gefragtesten Investitionsstandorten unter den zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten. Insbesondere für deutsche Unternehmen bietet der östliche Nachbar attraktive Bedingungen. Hier sind vor allem die unmittelbare Nachbarschaft zu Deutschland, die Größe des Landes und das beträchtliche Marktpotenzial sowie die vorteilhaften Rahmenbedingungen für ausländische Investoren zu nennen. Bereits in der Phase der Beitrittsverhandlungen mit der EU wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie das System der Wirtschaftsförderung in Polen schrittweise an die Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts angepasst. Dies hat positive Bedingungen für Investoren aus dem In- und Ausland gleichermaßen geschaffen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten in Polen.
1. Rahmenbedingungen des EU-Gemeinschaftsrechts
Die bereits im Rahmen der Beitrittsvorbereitung gewährten Fördermittel der EU wurden mit dem Beitritt im vergangenen Jahr durch umfangreiche Strukturfondsmittel ersetzt. Somit steht nun auch zur Unterstützung von Investitionsmaßnahmen gewerblicher Investoren in den neuen EU-Mitgliedsstaaten das Instrumentarium der Europäischen Regionalförderung zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus dem Kohäsionsfonds. Aus diesen Fonds erhalten die neuen EU-Mitglieder im Zeitraum 2004 bis 2006, d.h. für die laufende Strukturfondsperiode, beträchtliche Mittelzuweisungen, die für Polen insgesamt ca. 12,5 Mrd. EUR betragen.
Die durch die Europäische Kommission zur Verfügung gestellten Mittel dienen jedoch im Wesentlichen zur Kofinanzierung nationaler Programme und werden entsprechend den Gesetzen und nationalen Regelungen des jeweiligen Landes vergeben. Mittlerweile unterscheiden sich die thematischen Förderschwerpunkte in Polen kaum von denen in Deutschland. Im Vordergrund stehen die Förderung von Investitionsvorhaben gewerblicher Unternehmen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Hinweis: Seit der EU-Erweiterung gelten nun auch für Investitionsvorhaben in Polen die Regionalleitlinien der EU, die u.a. entsprechende Festlegungen zu den maximal zulässigen Beihilfeintensitäten treffen. Für Polen beträgt die maximal zulässige Beihilfeintensität in der Regel 50 v.H. der förderfähigen Investitionskosten.
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