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  • 07.12.2009 | Gewerbesteuer

    Hinzurechnung von Darlehenszinsen an ausländische Muttergesellschaft

    Der BFH (27.5.09, I R 30/08) hat dem EuGH (C-397/09) die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie (2003/49/EG) vereinbar ist. Es geht dabei um Darlehenszinsen, die von einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine in den Niederlanden ansässige Kapitalgesellschaft (alleinige Anteilseignerin) gezahlt wurden und die das FA der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage zur Hälfte wieder hinzugerechnet hatte. Der Vorlagebeschluss erging zwar zu der im Jahr 2004 gültigen Rechtslage (§ 8 Nr. 1 GewStG 2002). Er ist aber auch für die ab 2008 geltende Neuregelung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Darlehenszinsen in § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG bedeutsam.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 320 | ID 132056