07.09.2011 | Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit
Besteuerung von Mitarbeiterentsendungen nach Brasilien
von Dipl. Wirtschaftsjuristin Caroline Klotzek, Dipl.-Kauffr. Aleksandra Lechowicz und Anne Vater, Berlin
Brasilien hat im Jahr 2010 die Position der siebtgrößten Volkswirtschaft der Welt eingenommen. Die brasilianische Wirtschaft stellt Rekorde im Hinblick auf Wachstum, Außenhandel und Investitionen auf. Deutschland zählt bereits zu einem der größten Handelspartner Brasiliens und deutsche Investitionen in diesem Land nehmen stetig zu. Aus diesem Grund sind auch viele deutsche Mitarbeiter in Brasilien präsent. Bereits im Vorfeld der Entsendung deutscher Mitarbeiter nach Brasilien sind neben zahlreichen arbeits-, sozialversicherungs- und visarechtlichen Bestimmungen auch die steuerlichen Vorschriften in beiden Staaten zu beachten.
1. Steuerpflicht in Brasilien
Das brasilianische Steuerrecht kennt, wie auch das deutsche Steuerrecht, die Unterscheidung zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. Die Steuerpflicht natürlicher Personen wird überwiegend auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit entschieden, allerdings spielen auch das Visum und die Länge des Aufenthalts in Brasilien eine Rolle bei der Bestimmung des Umfangs der Steuerpflicht.
Als unbeschränkt steuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen gelten:
- Brasilianische Staatsangehörige, die in Brasilien leben (auch eingebürgerte Brasilianer),
- Staatsangehörige anderer Länder, die ein unbefristetes oder befristetes Visum und einen Arbeitsvertrag mit einer brasilianischen Gesellschaft haben,
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