01.10.2000 · Fachbeitrag · Internationale Amts- und Rechtshilfe
Auskunftsaustausch: Die internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden
| Die „Internationale Zusammenarbeit im Besteuerungsverfahren“ erscheint zunächst als eine rein fiskalische Problematik. Der inländische Steuerpflichtige und sein Berater sind aber spätestens dann betroffen, wenn die Finanzbehörde sie im Rahmen einer Betriebs oder Steuerfahndungsprüfung über beabsichtigte Ermittlungsmaßnahmen im Ausland in Kenntnis setzt, oder sie über ein Auskunftsersuchen aus dem Ausland informiert und ein berechtigtes Interesse daran besteht, dass bestimmte Informationen nicht ins In- oder Ausland gelangen. Hier stellt sich die Frage nach Möglichkeiten der Einflussnahme auf das laufende Verfahren. Andererseits kann auf Seiten des inländischen Steuerpflichtigen ein Interesse und sogar ein Rechtsanspruch bestehen, dass Informationen aus dem Ausland beschafft werden, um dadurch einen vorgetragenen Sachverhalt zu untermauern. |
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