15.03.2010 | Investmentfonds
AdV bei pauschaler Besteuerung schwarzer Fonds aus Drittstaaten (OFD)
Der BFH (25.8.09, I R 88, 89/07 ) hatte entschieden, dass die pauschale Besteuerung gemäß § 18 Abs. 3 AuslInvestmG auch für schwarze Fonds aus Drittstaaten EU-rechtswidrig ist, weil sie gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Das Urteil wird aber bis zur Entscheidung in einem weiteren Revisionsverfahren (BFH VIII R 2/09, vorgehend FG München 16.12.08, 10 K 4614/05) nicht einheitlich angewendet. Allerdings wird AdV gewährt (OFD Münster, Verfügung 11.2.10, Kurzinformation ESt 002/2010).
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 60 | ID 134285