06.04.2011 | Japan
Grundzüge des Entwurfs der japanischen Steuerreform 2011
von Rika D. Senft, Administrative Lawyer (Japan), CPA (USA) und Rüdiger Senft, Steuerberater
Am 16.12.10 hat die japanische Regierung Details der geplanten Steuerreform 2011 veröffentlicht. Die wesentlichste Änderung wird wohl die Reduzierung der Körperschaftsteuersätze sein. Auch nach dem verheerenden Erdbeben und seinen dramatischen Folgen im Nordosten des Landes will Japan den Wiederaufbau ohne Steuererhöhungen stemmen. Doch ob die Reform wie geplant zu Beginn des neuen Steuerjahres am 1.4.11 in Kraft treten kann, ist derzeit nicht vorhersehbar. Dieser Beitrag stellt Ihnen die Grundzüge der Reform vor und erläutert die neuen Investitionsanreize für ausländische Gesellschaften.
1. Unternehmensbesteuerung
1.1 Senkung der Körperschaftsteuersätze und Verbreitung der Steuerbasis
Japan hat mit einem Ertragsteuersatz von ca. 42 % derzeit eine der höchsten Unternehmenssteuerraten in der Welt. Um die Wettbewerbsfähigkeit japanischer Unternehmen weiter zu stärken, aber auch den Standort Japan für ausländische Investoren attraktiver zu machen, soll der Körperschaftsteuersatz von derzeit 30 % auf 25,5 % reduziert werden.
Für Gesellschaften, die ein gezeichnetes Kapital von 100 Mio. Yen oder weniger ausweisen (Small and Medium-sized Entities [SME]), gilt ein Körperschaftsteuersatz von 22 %, der jedoch bereits mit der Steuerreform 2009 (PIStB 09, 278) befristet auf 18 % gesenkt wurde. Die Sätze von 22 % bzw. 18 % sollen nun auf 19 % bzw. 15 % reduziert werden.
Da sich der Ertragsteuersatz neben dem Körperschaftsteuersatz auch aus „Inhabitant tax“ und „Enterprise tax“ zusammensetzt, wird sich der allgemeine effektive Ertragsteuersatz von ca. 42 % auf ca. 36 % reduzieren. Die Gegenfinanzierung soll teilweise durch die Verbreiterung der Steuerbasis erreicht werden. Im Einzelnen sind dafür folgende Einschränkungen geplant:
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