12.04.2010 | Kindergeld
Kindergeldanspruch eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnhaften Elternteils
Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf (18.12.09, 3 K 3986/08 Kg, Abruf-Nr. 101027) steht es dem Anspruch eines Vaters auf Kindergeld nicht entgegen, wenn er keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Seine Anspruchsberechtigung besteht fort, soweit er aufgrund einer Elternzeit in der inländischen Arbeitslosen- und Rentenversicherung versichert ist. Der Kindergeldanspruch besteht selbst dann, wenn die Mutter im Ausland einen Anspruch auf Kindergeld hat. Der Kläger war bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt gewesen und dann in Elternzeit gegangen. Der Familienkasse hatte er mitgeteilt, dass er mit der Familie nach Belgien verzogen und seine Frau in den Niederlanden erwerbstätig sei, woraufhin die Familienkasse nicht mehr zahlte.