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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Neues vom Kindergeld bei Auslandsbezug

    von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    In zwei neuen Entscheidungen hat der BFH zur Kindergeldberechtigung eines als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Saisonarbeiters entschieden (BFH 18.07.13, III R 9/09, BFH/NV 14, 211), ferner zum Differenzkindergeld bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz (BFH 12.9.13, III R 32/11, BFH/NV 14, 217).

     

    Sachverhalt

    Im ersten Fall (BFH III R 9/09) war streitig, ob ein Vater, der in Polen als selbstständiger Landwirt sozialversicherungspflichtig arbeitet und zusätzlich in Deutschland als Saisonarbeiter tätig ist, einen Anspruch auf Kindergeld besitzt. Das zuständige FA behandelte den Vater im Inland als unbeschränkt steuerpflichtig. Er unterlag in Deutschland nicht der Sozialversicherungspflicht und erhielt für die beiden Kinder in Polen keine Familienbeihilfe. Während das FG den Kindergeldanspruch bejaht hatte, hat der BFH jetzt das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die nicht spruchreife Angelegenheit an das FG zurückverwiesen (FG Düsseldorf 31.7.08, 15 K 4375/07 Kg).

     

    Im zweiten Fall (BFH III R 32/11) war streitig, ob ein Anspruch auf deutsches Differenzkindergeld besteht, wenn der Vater im Inland wohnt, hier einer selbstständigen Beschäftigung und gleichzeitig in der Schweiz einer geringfügigen unselbstständigen Beschäftigung nachgeht und dort Kinderzulagen bezieht. Das FG Baden-Württemberg hatte den Anspruch zwar verneint (FG Baden-Württemberg 24.3.11, 3 K 715/10, EFG 11, 1441), der BFH hat der Klage jetzt allerdings stattgegeben.