01.01.2004 · Fachbeitrag · Künstlerbesteuerung
Fortsetzung des Falls "Gerritse": Neues Veranlagungsrecht für Selbststständige?
| Der EuGH hat kürzlich auf Grund eines Vorlagebeschlusses des FG Berlin in der Rechtssache "Gerritse" (12.6.03, PIStB 03, 200) entschieden, dass die von ausländischen Künstlern und Sportlern erhobene Abzugsteuer von den Bruttobeträgen nicht EU-konform sei, da inländische Personen ihre Steuer nur von den Nettobezügen zu entrichten hätten. Darin sei eine Diskriminierung zu sehen. Dies gelte jedoch dann nicht, wenn der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent den Steuersatz unterschreite, der sich ergäbe, wenn die Grundtabelle auf die Nettoeinkünfte zuzüglich des Grundfreibetrages angewendet wird. In Fortsetzung des FG-Verfahrens hat das FG Berlin (25.8.03, 9 K 9312/99, Rev. BFH I R 87/03) nunmehr entschieden, dass auch selbstständigen beschränkt Steuerpflichtigen analog zu § 50 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 EStG ein Veranlagungsrecht zustehe. Die Finanzverwaltung hat bereits angekündigt, die betroffenen Fälle in einem BMF-Schreiben zu regeln. Die Auswirkungen der Rechtsprechung und die Reaktion der Finanzverwaltung werden in diesem Beitrag dargestellt. |
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