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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Länderbericht

    Blickpunkt Italien: Umfassende Steuerrechtsreform endlich verabschiedet

    | Nach langen Verzögerungen wurde in 2003 endlich die bereits im Wahlkampf vor gut zwei Jahren angekündigte Steuerreform in Italien auf den Weg gebracht. Ein Ziel der Steuerreform ist es - wie auch zurzeit in Deutschland diskutiert wird - eine Vereinfachung der Steuerrechtsvorschriften zu erreichen. Doch die Hauptsache ist: Die Steuerbelastung für Bürger und Unternehmen wird erheblich reduziert und der Standort Italien gewinnt deutlich an Attraktivität. Nachfolgend werden zunächst die Eckpunkte der Reform im Bereich der Einkommens- und Ertragsteuern sowie der Umsatzsteuer dargestellt, die durch das Rahmengesetz vom 26.3.03 gesetzt worden sind. Auf die im ersten Ausführungsgesetz zur Unternehmensbesteuerung festgelegten Konkretisierungen, die bereits zum 1.1.04 in Kraft getreten sind, wird ausführlich in einem Folgebeitrag eingegangen. |