Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2007 | Luxemburg

    Der Gestaltungsfreiheit bei Spezialfonds stehen keine Steuervorteile gegenüber

    von RA StB Oliver Holzinger FASteuerrecht, Nordkirchen

    Die im Februar 2007 zugelassenen Spezialfonds aus dem Großherzogtum Luxemburg gelten als ein flexibles Produkt für vermögende Privatanleger, um außer Landes unbegrenzte Steuerfreiheiten genießen zu können. Der folgende Beitrag stellt diese neuen Luxemburg-Fonds vor und zeigt auf, dass sie für den deutschen Anleger keine Rettung vor der Abgeltungsteuer ermöglichen. Vielmehr können bei diesem Anlageprodukt die Abgaben sogar höher ausfallen als bei inländischen Anteilen und bereiten dem Anleger bzw. seinem Berater darüber hinaus einen erheblichen Mehraufwand. 

    1. Anlage in Spezialfonds

    Durch das Gesetz über die Spezialfonds (specialised investment funds, SIF) vom 13.2.07 wurden die Regeln zur Auflage von Investmentfonds in Luxemburg grundlegend verändert. Die Anlagebeschränkungen wurden wesentlich gelockert und die bisher nur institutionellen Anlegern vorbehaltenen Spezialfonds können nun auch von privaten Investoren genutzt werden. Damit erhalten Anleger eine neue Möglichkeit, in Investmentfonds aus Luxemburg zu investieren. So schafft das SIF-Gesetz neben den bereits existierenden Luxemburger Investmentfonds oder Verbriefungs-Kapitalgesellschaften eine weitere Option, Anlagen mittels eines Investmentvehikels aus dem Großherzogtum zu bedienen. 

     

    Der Fonds mit Sitz in Luxemburg darf keiner breiten Öffentlichkeit und nur sachkundigen Anlegern angeboten werden. Letztere müssen jedoch nicht zwingend aus dem institutionellen Bereich stammen. Denn erforderlich sind hier lediglich professionelle oder gut informierte qualifizierte Personen. Während also in Luxemburg auch private Anleger zum Zuge kommen, ist dies bei Spezialfonds aus Deutschland nicht möglich. Gemäß § 91 Abs. 1 S. 2 InvG ist hier privaten Anlegern das Halten von Anteilen an Spezial-Sondervermögen untersagt. So können nur juristische Personen in solche inländischen Anlagen investieren. Das Luxemburger Angebot beinhaltet insbesondere folgende Vorteile: 

     

    • Fondsgründung und -verwaltung können von nur einer Person durchgeführt werden – faktisch als Ersatz für das eigene Depot;
    • die Investmentmöglichkeiten sind weitaus umfangreicher und flexibler als bei herkömmlichen Investment- oder Spezialfonds;
    • als Fondsdomizil kann ein EU-Staat gewählt werden, anstatt den mühsamen Gang über exotische Offshore-Gebiete zu gehen.