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  • 12.01.2009 | Luxemburg

    Immobilieninvestitionen im Großherzogtum Luxemburg - Grundzüge der Besteuerung

    von WP StB Dr. Michael A. Müller und Marta Krakowiak

    Luxemburg, belegen im Herzen Europas und geprägt von einer einzigartigen Internationalität, bietet für Investoren aus der ganzen Welt beste Rahmenbedingungen. Drei offiziell anerkannte Sprachen erleichtern die Kommunikation, aber auch der Sitz vieler bekannter Finanzinstitute machen das Großherzogtum zu einem bedeutenden und attraktiven Investitions- und Finanzplatz. Flexible und einfach gestrickte gesetzliche Regelungen ermöglichen einen Immobilienerwerb ohne Einschränkungen.  

    1. Investitionsalternativen

    Deutschen Anlegern stehen zahlreiche Investitionsalternativen zur Verfügung. Zum einen können sie direkt aus Deutschland investieren. Zum anderen ist eine Investition über eine luxemburgische Immobilien-Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder einen Investmentfonds möglich.  

     

     

    Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Besteuerung einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person bei einer Direktinvestition in Luxemburg und bei einer Investition über eine Kapitalgesellschaft oder über eine vermögensverwaltende und nicht gewerblich geprägte Personengesellschaft. Es wird angenommen, dass die natürliche Person die Immobilie bzw. die Anteile an der Immobiliengesellschaft im Privatvermögen hält. Ferner wird unterstellt, dass in Luxemburg keine Betriebsstätte begründet wird.  

     

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