· Fachbeitrag · Thailand
Strukturierung und steuerliche Optimierung von Erneuerbare-Energien-Projekten in Thailand
von Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M./Till Morstadt, Rechtsanwälte, Bangkok, Thailand
| Thailand bietet ausländischen Investoren im Bereich der erneuerbaren Energien (Renewable Energy) interessante Investitionsmöglichkeiten. Neben einer Steuerförderung durch die thailändische Investitionsbehörde, das Board of Investment, ist insbesondere die gesellschaftsrechtliche Strukturierung der Investition zu beachten, da sich hieraus erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung im Rahmen der Veräußerung der Projekte ergeben. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten verschaffen. |
1. Ausgangsüberlegungen
Ausländische Investoren unterliegen in Thailand dem Foreign Business Act B.E. 2542 (1999 - FBA). Nach den Regelungen dieses Gesetzes können ausländische Investoren nur in engumgrenzten Bereichen in Thailand geschäftlich aktiv werden, solange sie nicht als mehrheitlich thailändisches Joint Venture agieren (s. dazu ausführlich Frank-Fahle/Morstadt, PIStB 17, 132).
Das thailändische Board of Investment (BOI) bietet die Möglichkeit, dass ausländische Investoren auf der Grundlage von speziellen Investitionsförderungen von den Beschränkungen des FBA befreit werden (s. ausführlich Frank-Fahle/Morstadt, PIStB 17, 132, 133).
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