01.04.2000 · Fachbeitrag · Praxishinweis
Programm zur Mehrwertsteuervergütung
| In aller Regel müssen die Anträge auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung aus dem Ausland für das Jahr 1999 bis zum 30.6.2000 gestellt werden. In der Praxis ist leider immer wieder zu beobachten, dass Unternehmen und auch Steuerberatungskanzleien diese Anträge nicht stellen, weil ihnen das Prozedere zu aufwendig oder das Haftungsrisiko zu hoch ist. Oft werden daher externe Dienstleister damit beauftragt, die Anträge auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung zu fertigen. |
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