01.09.2002 · Fachbeitrag · Rechtsformwahl
Die englische private limited company: Eine Alternative zur deutschen GmbH?
| In überregionalen Tageszeitungen wird sieangeboten: Die „England-GmbH“, angeblich eine guteAlternative zur Gesellschaft nach deutschem Recht. Ihre Vorzügewerden dabei wie folgt angepriesen: Bei dieser Gesellschaftsform seikein Mindestkapital erforderlich, die Sitzverlegung sei problemlosmöglich und außerdem partizipiere der Investor vomgünstigeren englischen Steuerrecht. Damit versuchen unbekannteVermittler, Interessenten zu ködern. Vielfach sprechen sie damitkapitalschwache Unternehmer und auch gescheiterte Existenzen an, dasheißt, Unternehmer, für die nicht die notwendigeKapitalausstattung ihres Unternehmens, sondern dieHaftungsbeschränkung im Vordergrund steht. Doch ist dieseRechtsform für deutsche Unternehmer wirklich so attraktiv? DieserFrage werden wir im folgenden Beitrag nachgehen. |
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