09.11.2009 | Riester-Rente
Keine Rückzahlung wegen Umzug ins Ausland
Wer den Ruhestand im Ausland verbringen oder als ausländischer Arbeitnehmer im Alter wieder in die Heimat zurückkehren wollte, musste die Riester-Förderung zumindest teilweise zurückzahlen. Der EuGH (10.9.09, C-269/07, Abruf-Nr. 093111) hat nun entschieden, dass dies gegen europäisches Recht verstößt. Benachteiligt würden insbesondere auch Grenzgänger, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, hier aber nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 293 | ID 131366