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  • 01.12.2006 | Schweiz

    Besteuerung bei Dividendenausschüttungen aus schweizerischen Kapitalgesellschaften

    von Dr. Hubertus Ludwig und Franziska Bur Bürgin, Basel

    Die Ausschüttung einer Dividende aus einer schweizerischen Kapitalgesellschaft unterliegt einer 35-prozentigen Verrechnungssteuer (Quellensteuer), die von der ausschüttenden Gesellschaft zu entrichten ist. Für den schweizerischen Anteilsinhaber handelt es sich um eine Sicherungssteuer, da sie an seine Steuerlast anrechenbar ist, während sie für deutsche Anteilsinhaber eine endgültige (zusätzliche) Steuerbelastung darstellt, sofern die Quellensteuer weder rückforderbar noch anrechenbar ist. Während die Grundlagen der Rückerstattung bis zum 30.6.05 im DBA zwischen der Schweiz und Deutschland (DBA-Schweiz) zu finden waren, kann seit dem 1.7.05 auch das Zinsbesteuerungsabkommen (ZBstA) zwischen der Schweiz und der EG herangezogen werden (vgl. Art. 14 ZBstA). Dieser Beitrag erläutert das Besteuerungsverfahren der Quellensteuer für deutsche Anteilsinhaber an schweizerischen Kapitalgesellschaften. 

    1. Rückerstattung durch deutsche Anteilsinhaber

    Gemäß Art. 10 DBA-Schweiz beträgt die Sockelsteuer – verbleibende Quellensteuer in der Schweiz – bei Kapitalgesellschaften als Anteilsinhaber 0 v.H., sofern die deutsche Kapitalgesellschaft an der schweizerischen zu mindestens 20 v.H. beteiligt ist (Art. 10 Abs. 3 DBA-Schweiz). Handelt es sich bei den Anteilsinhabern um natürliche Personen oder um die Teilhaber einer Personengesellschaft, beträgt die Sockelsteuer 15 v.H. (Art. 10 Abs. 2 DBA-Schweiz). Sie ist in Deutschland anrechenbar (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 2 DBA-Schweiz). Grundvoraussetzung für die Rückerstattung ist dabei die Ansässigkeit der nutzungsberechtigten Personen in Deutschland. 

     

    1.1 Zinsbesteuerungsabkommen

    Kernelement des Abkommens ist die Zahlstellensteuer, eine Quellensteuer auf Zinszahlungen an natürliche Personen mit Ansässigkeit in einem Mitgliedstaat der EU. Daneben regelt das ZBstA in Art. 15 auch die Quellenbesteuerung grenzüberschreitender Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen (Peter Riedweg/Reto Heuberger: Die Quellenbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren nach Art. 15 ZBstA in IFF Forum für Steuerrecht 2006 Teil 1 S. 29 ff./Teil 2 S. 110 ff.).  

     

    Diese Regelung besagt im Wesentlichen, dass bei Dividendenausschüttungen keine Quellensteuer geschuldet ist, wenn die in der EG ansässige Kapitalgesellschaft mit 25 v.H. am Kapital der schweizerischen Kapitalgesellschaft (direkt) beteiligt ist und diese Beteiligung seit mindestens zwei Jahren gehalten wird. Dasselbe gilt für grenzüberschreitende Zins- und Lizenzzahlungen zwischen Gesellschaften, die auf qualifizierte Art miteinander verbunden sind (Mutter-Tochter- oder Schwesterverhältnis).