11.01.2010 | Sozialversicherung
Deutsch-brasilianisches Sozialversicherungsabkommen
Das Abkommen sichert den sozialen Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme für deutsche und brasilianische Staatsangehörige, die sich im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Doppelversicherungen in beiden Staaten werden künftig bei vorübergehenden Entsendungen vermieden. Von deutschen Unternehmen nach Brasilien entsandte Arbeitnehmer sind künftig von der Rentenversicherungspflicht in Brasilien befreit. Für sie gelten weiter die deutschen Rentenversicherungsregelungen. Das gleiche gilt umgekehrt für Entsendungen aus Brasilien. Der Zeitraum kann bis zu 24 Kalendermonate betragen. Darüber hinaus sieht das Abkommen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor (Leistungsexportprinzip). Das Abkommen bedarf auf deutscher Seite noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. Es wird voraussichtlich im Herbst 2010 in Kraft treten.