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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Die Französische Regierung verstößt bei Grenzgängern gegen EU-Recht

    | Die Erhebung des Beitrages zur Begleichung der Sozialschuld („Contribution pour le Remboursement de la Dette Sociale“; CRDS) und des allgemeinen Sozialbeitrages („Contribution Sociale Généralisée“, CSG) bei französischen Grenzgängern, die eine Beschäftigung in anderen Mitgliedsstaaten des EWR ausüben, verstößt gegen die Artikel 48 und 52 des EG-Vertrages (jetzt Artikel 39 und 43 des EGVertrages) sowie Artikel 13 EWG-VO 1408/71 und entspricht deshalb nicht dem Grundsatz der Freizügigkeit von Arbeitnehmern. |