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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Einbeziehung Drittstaatsangehöriger in den Geltungsbereich der EWG-Verordnungen

    | Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Bereich des Sozialversicherungsrechtes stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die gegebenenfalls bestehenden über- oder zwischenstaatlichen Regelungen auf eine bestimmte Person anzuwenden sind. Denn anders als im Steuerrecht oder im nationalen deutschen Sozialversicherungsrecht sind hier neben territorialen auch personelle Anknüpfungspunkte für eine versicherungsrechtliche Beurteilung maßgebend. Insbesondere bei Personaltransfers innerhalb der EU kam es in der Vergangenheit durch die unterschiedliche Behandlung von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und von Drittstaatsangehörigen zu Diskriminierungen. Die leider viel zu komplizierten Regelungen zur Einbeziehung von Drittstaatsangehörigen in den Geltungsbereich der maßgebenden EWG-Verordnungen werden in diesem Beitrag anhand einer Fallstudie analysiert. |