· Fachbeitrag · Steuerberatung im Inland
Zurückweisung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft ohne Berufshaftpflichtversicherung
| Der BFH hat entschieden, dass eine in Großbritannien registrierte Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassungen in Belgien und den Niederlanden keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen für Steuerpflichtige in Deutschland leisten darf, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügt ( BFH 21.7.11, II R 6/10, Abruf-Nr. 113037 ) . |
Eine englische Steuerberatungsgesellschaft betreute von ihrem Büro in den Niederlanden aus Steuerpflichtige, die im Inland ansässig sind. Das deutsche FA wies sie als Bevollmächtigte einer GmbH zurück. Der BFH verneinte eine Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen für deutsche Steuerpflichtige, denn die englische Steuerberatungsgesellschaft verfüge nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese sei erforderlich, um Verbraucher als Empfänger der Dienstleistung zu schützen. Dem stehe die unionsrechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit nicht entgegen (s. auch BFH-Pressemitteilung Nr. 72 vom 7.9.11).