01.09.2001 · Fachbeitrag · Steuergutschrift
Das besondere „Aventis-Verfahren“: Vereinfachung für deutsche Aktionäre
| Nach dem DBA Frankreich wird bei in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Aktionären französischer Kapitalgesellschaften die französische Kapitalertragsteuer auf Antrag nicht erhoben oder voll erstattet. Bei der Veranlagung zur deutschen Einkommensteuer wird ferner auf Antrag ein Betrag von 50 v.H. der Ausschüttung der französischen Kapitalgesellschaft als „Steuergutschrift“ auf die deutsche Steuer des Aktionärs angerechnet oder erstattet. Dieser Betrag ist gleichzeitig den Einkünften des Aktionärs hinzuzurechnen. |
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