09.03.2009 | Steuerplanung
Die luxemburgische SPF - Ein attraktives Modell zur Verwaltung von Familienvermögen
von RA StB FAStR Dr. Jochen Ettinger, München und Dipl.-Kffr. Dorthe Bauer, Augsburg
Mit Gesetz vom 11.5.07 hat Luxemburg einen neuen Rechtsrahmen für die Verwaltung von Privatvermögen mittels einer Gesellschaft geschaffen und die Société de Gestion de Patrimoine Familial (SPF) ins Leben gerufen. Die SPF ist aufgrund ihres speziellen Steuerstatuts ein attraktives Vehikel zur privaten Vermögensverwaltung vermögender natürlicher Personen. Aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission vom 19.7.06, nach der die Besteuerung der ehemals bestehenden sog. 1929er-Holdinggesellschaften eine verbotene staatliche Beihilfe darstellt, wurde das Holdingstatut mit Wirkung zum 31.12.10 durch die luxemburgische Regierung abgeschafft. Die SPF soll die durch die Abschaffung der 1929er-Holding entstandene Lücke schließen. Aktueller Anlass dieses Beitrags ist eine kürzlich erschienene Verfügung (OFD Münster 9.10.08, S 1301 - 51 - St 45 -32) zur Abkommensberechtigung der SPF, in der auch auf die mögliche Anwendbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung auf die SPF hingewiesen wird.
1. Die SPF nach luxemburgischem Recht
1.1 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Die SPF stellt in ihrer Eigenschaft als juristische Person, die nicht mit ihren Anlegern identisch ist, ein geeignetes Anlagevehikel zur Verwaltung und Planung von Familienvermögen, Güterstand und Erbfolge natürlicher Personen dar. Unter Familienvermögen ist hier ausschließlich das Privatvermögen natürlicher Personen zu verstehen; ein Verwandtschaftsverhältnis der Anteilseigner einer SPF untereinander ist nicht erforderlich.
Die SPF wird in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft gegründet. Die Aktionäre bzw. Anteilseigner der SPF profitieren somit von der beschränkten Haftung der juristischen Person. Aufgrund der privaten Rechtsform der SPF können sich die Anleger zudem über das für öffentliche Anlage-Organismen geltende Prinzip der Risikostreuung hinwegsetzen, während sie gleichzeitig die für sie am geeignetesten erscheinende Verwaltungsart für ihr Vermögen bestimmen können.
Der ausschließliche gesetzlich festgeschriebene Zweck der SPF besteht - unter Ausschluss jeglicher Art von Geschäftstätigkeit - im Erwerb, im Besitz, in der Verwaltung und der Veräußerung finanzieller Vermögenswerte, wobei Immobilien nur mittelbar über steuerlich intransparente Immobiliengesellschaften gehalten werden dürfen. Mehrheitliche oder hundertprozentige Gesellschaftsbeteiligungen sind ebenfalls zulässig, jedoch nur unter der Bedingung, dass sich die SPF nicht in die Verwaltung der jeweiligen Gesellschaft einmischt.
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