06.03.2008 | Steuerplanung
Investieren in den USA über eine LLC
Nach fast vierjährigem Warten ist das Änderungsprotokoll zum bestehenden DBA D/USA am 28.12.07 in Kraft getreten. In vielen Bereichen bringt das DBA erhebliche Änderungen und trägt den gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Die USA sind für Deutschland einer der wichtigsten Investitionsstandorte und Handelspartner. Dabei treffen deutsche Investoren in der Praxis häufig die Rechtsform der Limited Liability Company (LLC) an, die wegen ihrer gesellschaftsrechtlichen Flexibilität große Beliebtheit genießt. Dieser Beitrag skizziert beispielhaft die steuerliche Einordnung einer US-amerikanischen LLC aus deutscher Sicht anhand des LLC-Erlasses vom 19.3.04 unter Berücksichtigung des neu in Kraft getretenen Änderungsprotokolls (ÄP).
1. Sachverhalt und Fragestellung
Die Z-GmbH mit Sitz in Deutschland hält eine 25-prozentige Beteiligung an der US-amerikanischen Sunshine-LLC. Die Sunshine-LLC produziert solarbetriebene Autos. Die Geschäfte laufen sehr gut, insbesondere wegen der großen Nachfrage seitens der Hollywoodstars und des loyalen Board of Managers, sodass die Z-GmbH bisher keinen Grund sah, ihre Anteile zu veräußern. Die Z-GmbH erhielt entsprechend eines Gesellschafterbeschlusses aus 2007 eine Gewinnausschüttung in 2008 von 1 Mio. EUR. Die Sunshine-LLC hat 2005 im Wege des Check-the-Box-Verfahrens für die Körperschaftsteuer optiert. Welche wesentlichen steuerlichen Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen.
2. Ein Blick über den Tellerrand – die LLC in den USA
Die Rechtsform der LLC bietet eine fast vollständige zivilrechtliche Flexibilität und beschränkt dabei die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage. Der gesellschaftsrechtliche Rahmen wird auf Bundesstaatenebene festgelegt. Alle 50 Bundesstaaten verfügen über ein einem Mustergesetz nachempfundenes LLC-Gesetz. Aufgrund ihrer flexiblen Satzung stellt die LLC eine Hybridgesellschaft dar, die je nach Bedarf Aspekte einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft miteinander vereinen kann.
2.1 Das Check-the-Box-Verfahren
Auch bei der steuerlichen Behandlung haben die Gesellschafter die Möglichkeit zu entscheiden, ob die LLC als Personengesellschaft transparent oder als Kapitalgesellschaft intransparent besteuert wird. Im Gegensatz zum deutschen Steuerrecht ist es in den USA seit 1997 für bestimmte Rechtsformen möglich, unabhängig von ihrer gesellschaftsrechtlichen Form, im Rahmen der steuerlichen Qualifikation zwischen der Einordnung als Kapital- oder Personengesellschaft zu wählen. Die Wahl zur steuerlichen Einordnung für Zwecke der Bundessteuer (KSt) geschieht durch das Check-the-Box-Verfahren. Durch ein einfaches Ankreuzen auf einem besonderen Besteuerungsformular kann man sich für eine transparente oder intransparente Besteuerung für die nächsten fuünf Jahre entscheiden.
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