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  • 15.05.2008 | Steuerplanung

    Strukturierung deutscher Outbound-Investments in den USA – Teil 1

    von Manuel Koch, Steuerberater, MBA (International Taxation), New York

    Die USA stellen für exportorientierte deutsche Unternehmen trotz der im Vergleich zum EU-Binnenmarkt bestehenden Handelshemmnisse einen überaus interessanten Absatzmarkt dar. Dieser Beitrag soll einen Überblick über einige grundsätzliche ertragsteuerliche Fragestellungen geben, die für einen deutschen Investor in den USA regelmäßig relevant sein können. Der Beitrag beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf das Recht der bundeseinheitlich erhobenen Federal Corporate Income Tax. Dabei soll der Fall einer deutschen Mutterkapitalgesellschaft betrachtet werden, die ihre Produkte in den USA herstellt und auf dem US-Markt vertreibt.  

    1. Rechtsformwahl

    Die Gründung von Gesellschaften erfolgt nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates, in dem die Gesellschaft ihren statutarischen Sitz hat. Für das unternehmerische Engagement in den USA stehen insbesondere folgende Organisationsformen zur Verfügung: 

     

    • Zweigniederlassung,
    • General oder Limited Partnership (LP),
    • Limited Liability Company (LLC),
    • Corporation (Inc.).

     

    Ein General Partnership ist eine der deutschen OHG vergleichbare Personengesellschaft, d.h., alle Partner haften unbeschränkt. Bei einem Limited Partnership muss hingegen nur mindestens ein general partner unbeschränkt haften. Die limited partners haften einem Kommanditisten vergleichbar grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage zuzüglich gegebenenfalls abgegebener weiterer Einlageversprechen. Gesellschaftsrechtlich möglich ist bei einem Limited Partnership auch die Verwendung einer Kapitalgesellschaft als general partner.