11.01.2011 | Steuerreform Liechtenstein
Verordnung zum neuen Steuergesetz verabschiedet
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21.12.10 die Verordnung zum neuen Steuergesetz verabschiedet. Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, damit das neue Steuergesetz wie geplant am 1.1.11 in Kraft treten kann. Das neue Steuergesetz setzt europaweit neue Maßstäbe. So werden beispielsweise alle Unternehmen pauschal mit der neu eingeführten „Flat-Rate“ von 12,5 % besteuert. Weiterhin werden die Voraussetzungen für die Anwendung der Privatvermögensstruktur (PVS) geregelt. Als PVS wird eine juristische Person definiert, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Die Verordnung zum Steuergesetz bestimmt, welche Voraussetzungen eine Gesellschaft erfüllen muss, um den Status als PVS zu erhalten. Die Einhaltung der Vorgaben garantiert, dass die PVS europarechtskonform sind. Die Verordnung enthält viele Regelungen, die für eine reibungslose Anwendung des Steuergesetzes notwendig sind. So wird die Besteuerung von Einkünften aus geistigem Eigentum zukünftig in Liechtenstein speziell definiert. Grundsätzlich werden die Einkünfte zu 80 % von der Besteuerung befreit, Liechtenstein hat sich bei seiner Lösung an den Steuergesetzen von Luxemburg und Belgien orientiert. Die Verordnung wird in den nächsten Tagen kundgemacht und ist danach öffentlich per Internet oder Regierungskanzlei erhältlich (Landesverwaltung Liechtenstein, Pressemitteilung 21.12.10).