· Fachbeitrag · Verrechnungspreise
Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation und Auswirkungen auf ein Tax CMS
von StB Dr. Philipp Schönfeld, Ulm, Prof. Dr. Christian Schwarz, Düsseldorf und StB/FBIStR Dr. Stefan Stein, Ulm
| Durch die Verkürzung der Vorlagepflicht sowie die erweiterten Mitwirkungspflichten rückt die zeitnahe Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation stärker in den Vordergrund. Wie nachfolgender Beitrag zeigt, ist es ratsam, die damit verbundenen (Daten-)Prozesse näher zu beleuchten und mit Blick auf ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) klare und eindeutige Verantwortlichkeiten zu definieren. Darüber hinaus wird anhand eines Beispiels erläutert, wie Informationen, die für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation benötigt werden, länder- und gesellschaftsübergreifend mithilfe von Microsoft SharePoint bereitgestellt werden können. |
1. Verrechnungspreise und Dokumentationsanforderungen
In steuerlichen Betriebsprüfungen zählen Verrechnungspreise für Unternehmen, Steuerverwaltung und Berater zu den herausforderndsten Teilbereichen im (internationalen) Steuerrecht. Das Konfliktpotenzial ist enorm und die Rechtsunsicherheit ist hoch (vgl. auch Greil et al., DStR 24, 914 ff.). Da Verrechnungspreise grundsätzlich frei bestimmt werden können, sehen Finanzbehörden die Gefahr, dass dadurch Gewinne in Konzerngesellschaften verlagert werden, welche einer niedrigeren Besteuerung unterliegen. Um dies zu verhindern, existieren sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bekanntlich Regelungen, die sicherstellen sollen, dass solche Preise dem sog. Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen (§ 1 Abs. 1 AStG).
In Deutschland schreibt § 90 Abs. 3 AO vor, dass ein Steuerpflichtiger über die Art und den Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen und Betriebsstätten Aufzeichnungen zu erstellen hat, sofern sie Geschäftsvorgänge mit Auslandsbezug betreffen. Darin sind, neben einer Darstellung der Geschäftsvorfälle im Rahmen einer sog. Sachverhaltsdokumentation, auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ermittlung der Verrechnungspreise abzubilden. Die Dokumentation der laufenden Geschäftsvorfälle besteht grundsätzlich aus einer landes- und unternehmensspezifischen Dokumentation, den sog. Local Files. Daneben ist gemäß § 90 Abs. 3 S. 3 AO eine Stammdokumentation (Master File) zu erstellen, sofern der Umsatz des Unternehmens im vorangegangenen Wirtschaftsjahr bei mind. 100 Mio. EUR lag. In diesem ist z. B. ein Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeit der betrachteten Unternehmensgruppe zu geben. Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle sind darüber hinaus gesondert zu dokumentieren.
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