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  • 01.08.2006 | Steuerstandort Polen

    Firmengründung und Umsatzsteuer in Polen

    von WP StB Olaf Becker, Dortmund/Warschau/Posen

    Deutsche Unternehmen geraten beim Schritt in die neuen EU-Mitgliedsstaaten zwangsläufig mit dem Umsatzsteuerrecht des jeweiligen Staates in Berührung. Zwar ist das dortige Umsatzsteuerrecht auf Grund der EU-weiten Harmonisierung mit dem deutschen Umsatzsteuerrecht meist vergleichbar, jedoch steckt der Teufel wie immer im Detail. Dieser Beitrag zeigt am Beispiel des polnischen Umsatzsteuerrechts auf, welche Besonderheiten dem Unternehmer auf dem Weg von den ersten Planungsgesprächen zur Gründung einer Tochtergesellschaft bis zum laufenden Geschäftsbetrieb begegnen können. 

    1. Ausgangslage

    In den letzten Jahren wurde das Umsatzsteuerrecht in Polen an die Vorgaben der 6. MwSt- Richtlinie der EU angepasst. In den Grundstrukturen entspricht es damit dem deutschen Umsatzsteuerrecht und ist als Netto-Allphasenumsatzsteuersystem ausgestaltet. Die USt wird durch eine Verbrauchsteuer auf spezielle Güter (Akzisensteuer) ergänzt. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 22 v.H., für bestimmte im Gesetzesanhang aufgeführte Warengruppen gelten ermäßigte Steuersätze von 3 v.H. bzw. 7 v.H. (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Verkauf von Waren, die mit dem Gesundheitswesen verbunden sind). Eine Besonderheit besteht darin, dass das polnische Umsatzsteuerrecht für den Export von Waren und Dienstleistungen einen Nullsteuersatz kennt.  

     

    Grundsätzlich sieht das polnische Umsatzsteuersystem den Abzug der vom Unternehmer für den Erwerb von Vorleistungen gezahlten Vorsteuer vor. Es ist in der Regel eine monatliche Umsatzsteuererklärung abzugeben, in der die gezahlte Vorsteuer auf die die zu entrichtende Umsatzsteuer angerechnet wird.  

    2. Wichtige Unterschiede für die Praxis

    Aus Sicht eines deutschen Unternehmers sind schon in der Gründungs- und Aufbauphase bei einer Firmengründung in Polen umsatzsteuerliche Besonderheiten zu beachten, die allein Gegenstand der weiteren Ausführungen sind – die Besonderheiten in der operativen Phase bleiben außen vor. Dargestellt an einem Zeitstrahl ergibt sich der folgende typisierte Verlauf: