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  • 08.06.2010 | Steuerstandort Ungarn

    Steueroptimale Rechtsformwahl bei Investitionen deutscher Unternehmer in Ungarn

    von StB Dr. Roland Felkai, Budapest

    Ist eine Unternehmensgründung in Ungarn vorgesehen, so stellt sich regelmäßig die Frage, welche Rechtsformen hierfür zulässig und nach rechtlichen und steuerlichen Entscheidungskriterien vorteilhaft sind. Die Praxis zeigt, dass hierbei immer wieder schwerwiegende Fehler gemacht und Rechtsformen gewählt werden, die zu erhöhten Steuerbelastungen führen. Das vorherrschende Phänomen, dass Investitionen in Ungarn vielfach in der Rechtsform der Kft. (GmbH) erfolgen, ist das Ergebnis dieser fehlenden sachgerechten Steuergestaltung. Der folgende Beitrag möchte dem entgegenwirken und stellt die Vorteilhaftigkeit zweier idealtypischer Beteiligungsstrukturen im Hinblick auf die Gesamtsteuerbelastungen dar. Hierbei wird deutlich, dass insbesondere für den deutschen Mittelstand ausschüttungsorientierte Beteiligungsmodelle bestehen, die erhebliche Steuerersparnisse sichern können.  

    1. Gesellschaftsrechtliche Regelungen

    Auslandsinvestitionen können grundsätzlich in Form von Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten vorgenommen werden.  

     

    1.1 Tochtergesellschaften

    In Ungarn bieten sich als Gesellschaftsformen die folgenden Personen- bzw. Kapitalgesellschaften an:  

     

    • Offene Handelsgesellschaft (Közkereseti társaság, Kkt.)
    • Kommanditgesellschaft (Betéti társaság, Bt.)
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Korlátolt felelösségü társaság, Kft.)
    • Offene/geschlossene Aktiengesellschaft (Részvénytársaság, Nyrt/Zrt.)