· Fachbeitrag · Auslandsinvestitionen
Steuerliche Behandlung von Immobilieninvestitionen in Ungarn
von StB Anita Dudás und StB Dr. Roland Felkai, Budapest
| Im Immobiliensektor Ungarns sind nach den Krisenjahren erste Anzeichen für eine Belebung zu erkennen, indem sich Entwickler vereinzelt wieder um neue Projekte bemühen. Zudem wurden einige steuerliche Erleichterungen für Immobilieninvestitionen in den vergangenen Jahren geschaffen, sodass erneut mit Interesse deutscher Unternehmen und vermögender Privatpersonen hinsichtlich neuer Investitionsvorhaben gerechnet werden kann. Die hierbei zu beachtenden steuerlichen Regelungen werden nachfolgend diskutiert. |
1. Einmalige Besteuerungsvorgänge
1.1 Erwerb von Immobilien: Grunderwerbsteuer
Traditionell wird in Ungarn eine sogenannte Vermögensübertragungsgebühr erhoben, die sachlich mit der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbar ist. Tendenziell war die Belastungswirkung dieser Steuer in den vergangenen rd. 20 Jahren durch den Gegensatz gekennzeichnet, dass auf asset deals ein mit 10 % sehr hoher Tarif angewandt wurde, während share deals dagegen steuerfrei blieben. Mittlerweile hat sich das Bild umgekehrt und zeigt nun im einzelnen folgende Regelungen:
- Erfasst wird jeder auf schuldrechtlichen Verträgen basierende Immobilienerwerb, sei es durch Unternehmen oder Privatpersonen.
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