08.08.2008 | Tortillas, Tacos und Immos
Immobilieninvestitionen in Mexiko – Besteuerung und Gestaltungsmöglichkeiten
Ein stetiges Wirtschaftswachstum und verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen rücken Mexiko in den Fokus deutscher Investoren, insbesondere vor dem Hintergrund des am 9.7.08 unterzeichneten Revisionsabkommens. Die wichtigsten Rahmenparameter für in Deutschland ansässige natürliche Personen werden nachfolgend dargestellt.
1. Besteuerung in Mexiko
Der Erwerb von Grund und Boden durch ausländische Personen unterliegt – abgesehen von Grenzregionen – keinen Einschränkungen. Nicht notwendig, jedoch empfehlenswert ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags. Der Erwerb kann sowohl unmittelbar (asset-deal) als auch über eine Grundstücksgesellschaft (share-deal) erfolgen. Auch wenn beide Alternativen wirtschaftlich auf ein und dieselbe Investition ausgerichtet sind, ziehen sie unterschiedliche steuerliche Auswirkungen nach sich.
1.1 Erwerbsvorgang
In der Erwerbsphase sind insbesondere die Grunderwerbsteuer und die Umsatzsteuer zu beachten.
- Direkterwerb der mexikanischen Immobilie
- Erwerb der Anteile an einer mexikanischen Objektgesellschaft
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