01.05.2001 · Fachbeitrag · Unternehmenssteuerreform
Holding und „Internationale Organschaft“: Die Auswirkungen des Systemwechsels
| Die Attraktivität des Rechtsinstituts der Organschaft ist nach den Vereinfachungen durch das Steuersenkungsgesetz weiter gestiegen. Die bislang geforderten Kriterien der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft sind weggefallen und die Beschränkungen des Betriebsausgabenabzugs nach § 3c EStG gelten für Gewinnabführungen nicht. Ein weiterer Vorteil: Durch Verrechnung von Gewinnen und Verlusten im Organkreis können erhebliche Steuerentlastungen erreicht werden. Der nachfolgende Musterfall soll die Auswirkungen des körperschaftsteuerlichen Systemwechsels auf eine kapitalistische Holdingstruktur ausländischer Anteilseigner aufzeigen. |
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