06.04.2009 | Veranlagung
Körperschaftsteuererklärung - Anlage AE richtig ausfüllen
von Dipl.-Finw. Christian Hensel, Berlin
Der Vordruck Anlage AE ist ausschließlich für die Körperschaftsteuerveranlagung bestimmt und fasst alle Angaben der Körperschaftsteuererklärung zu ausländischen Einkünften zusammen (zur Anlage AUS vgl. Hensel, PIStB 09, 9). Der folgende Aufsatz stellt die gängigsten Fallgestaltungen beispielhaft dar. Hinweise beziehen sich auf die Anlage AE für das Veranlagungsjahr 2007 und 2008. Auf Organschaftsfälle wird nicht eingegangen.
1. Aufbau der Anlage AE
Der Vordruck besteht im Wesentlichen aus drei Teilen, wobei sich die Aufteilung nach der steuerlichen Behandlung der Einkünfte richtet:
- Anrechnung ausländischer Steuern
- Nach DBA bzw. § 8b KStG steuerfreie Einkünfte
- Behandlung ausländischer Verluste nach § 2a EStG
2. Anrechnung ausländischer Steuern
§ 26 KStG sieht - entsprechend § 34c EStG bei natürlichen Personen - Möglichkeiten der Anrechnung einer im Ausland gezahlten Steuer vor. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die Einkünfte selbst im Inland steuerpflichtig sind, d.h., dass die Einkünfte entweder aus einem Nicht-DBA-Staat stammen oder nach Anwendung eines DBA im Inland steuerpflichtig bleiben.
2.1 Ansatz der ausländischen Einkünfte
Die ausländischen Einkünfte sind in jedem Fall nach den Grundsätzen des deutschen Steuerrechts zu ermitteln (BFH 24.9.85, BStBl II 86, 287; BFH 13.9.89, BStBl II 90, 57) und in Zeile 1 einzutragen.
2.2 Begrenzung der ausländischen Steuern
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