· Fachbeitrag · Einkommensteuererklärung
Die Anlage AUS 2010 sicher ausfüllen
von Dipl.-Fw. Christian Hensel, Berlin
Der Vordruck Anlage AUS wird seit über zwanzig Jahren bei der Erklärung von ausländischen Einkünften zur Einkommensteuererklärung eingesetzt. Auch wenn aktuelle Software-Programme die einzutragenden Daten zuverlässig berechnen, tauchen in der Beraterpraxis immer wieder Zweifelsfragen auf. Die oftmals jährliche Änderung des Vordrucks und der Rechtsgrundlagen zur Berechnung der anrechenbaren ausländischen Steuer macht das zutreffende Ausfüllen nicht leichter. Der folgende Beitrag stellt die gängigsten Fallgestaltungen beispielhaft dar und gibt Empfehlungen für die Praxis.
1. Vorbemerkung
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist die Einkommensteuer seit Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 grundsätzlich durch den Steuerabzug abgegolten. Im Rahmen dieses Steuerabzugs wird auch die ausländische Steuer angerechnet. Sofern hiernach überhaupt noch Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben sind, sind diese in der Anlage KAP einzutragen. Auch Zinszahlungen und anrechenbare ausländische Steuern, auf die die Zinsinformationsverordnung (ZIV) Anwendung findet, sind ebenfalls über die Anlage KAP zu erklären.
Eine Eintragung auf der Anlage AUS in den Zeilen 4 bis 12 kommt nur noch bei Sonderkonstellationen des § 32d Abs. 2 EStG in Betracht, bei deren Vorliegen der Abgeltungsteuersatz nicht zum Tragen kommt. Hierzu wird auf ein umfangreiches BMF-Schreiben hingewiesen (BMF 22.12.09, IV C 1 - S 2252/08/10004, BStBl I 10, 94).
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