05.02.2008 | Volksrepublik China
Veränderte steuerliche Rahmenbedingungen für deutsche Investoren in China
Der zehnte Nationale Volkskongress der Volksrepublik China hat am 16.3.07 mit Wirkung zum 1.1.08 ein neues Körperschaftsteuergesetz verabschiedet. Da dieses neue Unternehmenssteuergesetz nur als generelles Rahmenkonzept ausgestaltet wurde, kommt der am 6.12.07 durch den Staatsrat verabschiedeten Durchführungsverordnung sowie weiteren jüngst veröffentlichten Rundschreiben (Guofa 07, Nr. 39/40) eine hohe Bedeutung für ausländische China-Investoren zu. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Neuerungen durch die Verordnungen zusammen und erläutert die steuerplanerischen Konsequenzen für deutsche China-Investoren.
1. Inhalt der Durchführungsverordnung
1.1 Steuerliches Ansässigkeitskonzept
Unternehmen mit Sitz außerhalb Chinas, aber Ort der Geschäftsleitung innerhalb von China, qualifizieren ab 2008 als „Tax Resident Enterprise“ (TRE) mit der Folge einer unbeschränkten Steuerpflicht dieser Unternehmen mit ihrem Welteinkommen in China. Nach der Durchführungsverordnung (DVO) wird ein chinesischer Ort der Geschäftsleitung angenommen, wenn das Gesamtmanagement und die Kontrolle von Produktion, Geschäft, Personal, Rechnungswesen und Vermögen eines Unternehmens von China aus erfolgen.
Beachte: Diese Definition lässt den chinesischen Steuerbehörden weiterhin erhebliche Ermessensspielräume, sodass sich die Bedeutung des neuen steuerlichen Ansässigkeitskonzepts erst in der Praxis zeigen wird.
1.2 Steuersatz
Das Unternehmenssteuergesetz ändert den Steuersatz auf der Unternehmens- und der Gesellschafterebene:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig