15.03.2010 | Zollpräferenz
Keine Zollpräferenz für Waren aus dem israelisch kontrollierten Westjordanland
Der EuGH (25.2.10, C-386/08, Abruf-Nr. 100754) hat entschieden, dass Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland nicht unter die Zollpräferenzregelung des Abkommens EG-Israel fallen. Zwar hat die EU sowohl mit Israel als auch mit der PLO jeweils ein Assoziationsabkommen geschlossen, worin vorgesehen ist, dass gewerbliche Erzeugnisse mit Ursprung in Israel oder in den palästinensischen Gebieten zollfrei in die EU eingeführt werden können. Im Westjordanland hergestellte Erzeugnisse fallen jedoch nicht in den räumlichen Geltungsbereich des Abkommens EG-Israel und folglich nicht unter die durch dieses Abkommen eingeführte Präferenzregelung. Im zu entscheidenen Fall hatten jedoch die israelischen Behörden den israelischen Ursprung der Waren bescheinigt, ohne Angaben zum Ort der Fabrikation zu machen. Folglich konnten die deutschen Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung nach diesem Abkommen verweigern, weil die Waren mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Westjordanland stammten.