· Fachbeitrag · Änderungen im GewStG
Die gewerbesteuerlichen Folgen der Hinzurechnungsbesteuerung
von StB Dr. Christian Kahlenberg, Frankfurt (Oder)
| Das BEPS-Umsetzungsgesetz I sollte vermeintlich die Umsetzung der Ergebnisse aus der BEPS-Initiative der OECD zum Ziel haben. Der Schwerpunkt liegt aber vielmehr auf Korrekturen missbilligter BFH-Rechtsprechung. Hierzu zählt zweifelsohne das BFH-Urteil, in dem der I. Senat die gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrags verneinte ( BFH 11.3.15, I R 10/14, BStBl II 15, 1049). Dies hat den Gesetzgeber zu einer umfassenden Änderung des Gewerbesteuergesetzes bewogen, die weit über die ursprüngliche Motivation hinausgeht. Der vorliegende Beitrag widmet sich diesen Änderungen. |
1. Hintergrund
Der Beitrag beschäftigt sich mit den neu justierten Wechselwirkungen zwischen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung und der Gewerbesteuer. Um diese Themenkomplexe miteinander zu verbinden und sich das Spannungsverhältnis zu vergegenwärtigen, sind zwei Aspekte beachtlich:
- Die Hinzurechnungsbesteuerung verhindert die Verlagerung von Gewinnen in ausländische, niedrig besteuerte Kapitalgesellschaften (vgl. PIStB 15, 98 und 131), indem diese Gewinne in die deutsche Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden, ohne dass der ausländischen Zwischengesellschaft die Eigenschaft als Steuersubjekt abgesprochen wird (BFH 26.4.17, I R 84/15, DB 17, 2131). D. h., die Gewinne bleiben Gewinne der Zwischengesellschaft.
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