· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Sondervergütungen und Sonderbetriebserträge im Outboundfall
von RA StB Prof. Dr. Adrian Cloer, Franziska Leich, B.Sc., jeweils PwC Berlin/EBS Universität Wiesbaden; StB Dipl.-Kfm. Jörn Keilhoff, WKGT Düsseldorf
| Das Thema Sondervergütungen spielt nicht nur im Inboundfall (s. PIStB 14, 199 ), sondern auch im spiegelbildlichen Outboundfall eine wichtige Rolle. An der Schnittstelle von innerstaatlicher Gewerblichkeit und abkommensrechtlichem Spezialitätsgrundsatz kommt es zu Qualifikationskonflikten, die sich in einer Jahre währenden Kontroverse zwischen Rechtsprechung und Finanzverwaltung manifestierten. Zuletzt wurde § 50d Abs. 10 EStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG geändert. Der vorliegende Beitrag stellt die Auswirkungen der Gesetzesnovelle anhand eines praktischen Outboundfalles dar. |
1. Sachverhalt
An einer im Staat A produzierenden Personengesellschaft (vergleichbar mit einer OHG deutschen Rechts) ist u.a. der in Deutschland wohnhafte und sich dort ausschließlich gewöhnlich aufhaltende Dieter (D) mit 50 % am Gewinn und Verlust beteiligt. Um den Vertrieb im Staat B zu fördern, wird dort eine Vertriebskapitalgesellschaft (vergleichbar mit einer GmbH deutschen Rechts) gegründet. Die Anteile hieran hält jedoch nicht die Personengesellschaft gesamthänderisch, sondern der D. Dieser gewährt sowohl der Personengesellschaft für die Finanzierung einer Produktionsmaschine als auch der Kapitalgesellschaft zum Aufbau der Vertriebsfunktion ein Darlehen. Dieses refinanziert D jeweils zu günstigeren Konditionen in Deutschland. Alle beteiligten Länder behandeln Personengesellschaften transparent. D selbst übt in Deutschland keine gewerbliche Tätigkeit aus.
Frage: Wie erfolgt die Besteuerung der jeweiligen Gewinne (Anteil am Gesamthandsgewinn der Personengesellschaft, der Zinsen und der Dividenden)?
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