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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Überblick über das internationale deutsche Erbschaftsteuerrecht

    von StB Dipl.-Kfm. Sebastian Schmidt, Wetter (Ruhr) und StB Dr. Benjamin S. Cortez, Stuttgart

    | Mit der jüngsten Entscheidung des BVerfG wurde die (teilweise) Verfassungswidrigkeit des deutschen ErbStG festgestellt ( BVerfG 17.12.14, 1 BvL 21/12, BStBl II 15, 5). Damit ist das Erbschaftsteuerrecht (wieder) in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt. Auch international gewinnt die Erbschaftsteuer immer mehr an Bedeutung. Mittlerweile wird angenommen, dass bereits rund 10 % aller europäischen Erbschaften einen grenzüberschreitenden Fokus haben. Dabei wird jährlich Vermögen von rd. 123 Mrd EUR übertragen. Der vorliegende Beitrag verdeutlicht anhand von Praxisfällen internationale Bezüge des deutschen ErbStG. |

    1. Erbschaftsteuer im internationalen Kontext

    Wie auch im Bereich der Ertragsteuern erfasst das ErbStG das Welteinkommen (hier Welterbe). Entsprechend unterliegt bei deutscher unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht der weltweite Vermögensanfall der inländischen Besteuerung (§ 2 Abs. 1 ErbStG).

     

    Den meisten ausländischen Rechtssystemen ist eine Erbschaftsteuer (engl. Inheritance Tax) ebenfalls nicht fremd. Vor dem Hintergrund des Nebeneinanders der (nicht abgestimmten) nationalen Rechtssysteme kann es bzgl. desselben Erbanfalls zu einer Mehrfachbesteuerung kommen. Aufgrund der variierenden und in Teilen konkurrierenden Steueranknüpfung der beteiligten nationalen Erbschaft- und Schenkungsteuerregelungen, stellt sich die Frage, welcher Staat die Folgen eines unentgeltlichen Vermögenszuflusses der nationalen Besteuerung unterwerfen darf.