· Fachbeitrag · Fallstudie
Feststellungsverfahren bei Treuhandverhältnissen an ausländischen Personengesellschaften
von Dipl.-Finw. (FH) Christian Beitler, OAR und Dipl.-Finwin (FH) Shannon Rosenzweig, StOIin, beide Bad Homburg
| Ein Treuhandverhältnis an ausländischen Personengesellschaften stellt den Praktiker oftmals vor verfahrensrechtliche Probleme. Der Treuhänder ist zwar Gesellschafter der ausländischen Personengesellschaft, jedoch werden ihm die Einkünfte nicht zugerechnet. In der hier aufgezeigten Fallstudie werden die verfahrensrechtlichen Problemfelder dargestellt und Lösungswege aufgezeigt. |
1. Das Treuhandverhältnis im Steuerrecht
Ein Treuhandverhältnis entsteht, wenn ein Vermögensrecht (Treugut), das dem Treugeber gehört, per Vereinbarung (Treuhandvertrag) auf einen Treuhänder zu treuen Händen übertragen wird. Nach außen tritt der Treuhänder frei auf, im Innenverhältnis ist er jedoch schuldrechtlich an die Weisungen des Treugebers gebunden (weiterführende Begriffsbestimmung s. Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 183. Lfg., 10/2024, § 39 AO, Rn. 31; zum Nachweis des Treuhandverhältnisses vgl. Rn. 40 ff.; § 159 AO sowie FG-Düsseldorf 17.10.24, 9 K 443/21 F). Man unterscheidet zwischen
- Erwerbstreuhand,
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