· Fachbeitrag · Quellensteuer
Kostenweiterbelastungen innerhalb des Konzerns
von StB Dipl.-Kfm. Sebastian Schmidt MBA (International Taxation), Dortmund
| In der Praxis stellt sich oftmals die Frage, ob Aufwendungen in Deutschland als Betriebsausgabe das zu versteuernde Einkommen tatsächlich mindern oder innerhalb des Konzernverbundes an eine Auslandsgesellschaft weiterzubelasten sind. Nicht nur deutsche sondern auch ausländische Finanzbehörden wollen bei derartigen Weiterbelastungen vermehrt Quellensteuern erheben, was sich vor dem Hintergrund späterer Betriebsprüfungen und § 233a AO weiter verschärft. Folgende Praxisfälle verdeutlichen die Problematik anhand des Bezugs von Softwarelizenzen. |
1. Der Outboundfall
1.1 Problematik
Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Zu den Betriebsausgaben zählen grundsätzlich alle Aufwendungen, die objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen sowie subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH 4.7.90, GrS 2/88 GrS 3/88, BStBl II 90, 817; BFH 15.4.92, III R 96/88, BStBl II 92, 819). Das hierbei zum Ausdruck kommende Veranlassungsprinzip ist im Steuerrecht ein eigenständiger und von zivilrechtlichen Wertungen unabhängiger, weit auszulegender Begriff (s. Heinicke in: Schmidt, EStG, 2012, § 4 EStG Rz. 28).
Hinweis | Die Aufwendungen stehen mit dem Betrieb in einem objektiven Zusammenhang, wenn die Aufwendungen mit entsprechenden Betriebseinnahmen in Verbindung stehen oder wenn sie dazu geeignet sind, die Geschäftstätigkeit des Steuerpflichtigen zu fördern (s. Crezelius in: Kirchhof, EStG 2011, § 4 Rn. 162). Es ist dem Veranlassungsprinzip geschuldet, dass zwischen den getätigten Aufwendungen und den steuerbaren Einkünften ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen muss.
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