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  • · Fachbeitrag · Arbeitnehmer im Ausland

    Mitarbeitereinsatz in den Vereinigten Arabischen Emiraten

    von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Dubai, VAE

    | Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gelten ausländischen Investoren oftmals als Tor in den Nahen und Mittleren Osten. Auch wenn sich das Wirtschaftswachstum in den vergangenen Jahren gegenüber den Vorjahren deutlich verlangsamt hat (2017: ca. 1,3 %, 2018: ca. 3,4 %), haben die VAE für ausländische Investoren keineswegs an Bedeutung verloren. Um die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Region, insbesondere in der Aufbauphase einer Investition zu steuern, ist es regelmäßig erforderlich, ausländisches Fachpersonal in den VAE einzusetzen. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Implikationen eines Mitarbeitereinsatzes in den VAE vermitteln. |

    1. Ausgangsüberlegungen

    Der Einsatz von ausländischen Mitarbeitern kann unterschiedliche Gründe haben. Die Dauer des Einsatzes folgt ebenfalls keiner starren Regelung. So machen es komplexe Anlagenbauprojekte regelmäßig erforderlich, dass Fachpersonal in einer größeren Anzahl über einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum in den VAE eingesetzt wird. Demgegenüber mag es der Aufbau einer Vertriebsgesellschaft mit sich bringen, dass lediglich ein ausländischer Experte, dann aber über einen längeren Zeitraum in den VAE tätig wird. Arbeitsverhältnisse in den VAE unterliegen den Regelungen des VAE-Arbeitsgesetzes (Bundesarbeitsgesetz vom 20.4.80).

     

    Beachten Sie | Sonderregelungen können mit Blick auf einzelne Freihandelszonen gelten. Beispielhaft sei hier das Dubai International Financial Centre erwähnt (DIFC ‒ DIFC Gesetz Nr. 4 von 2005), einer Freihandelszone innerhalb des Emirates Dubai, das ein eigenes Arbeitsgesetz erlassen hat, auf das in dieser Darstellung allerdings nicht näher eingegangen werden soll.