· Fachbeitrag · Dreiecksverhältnisse?
Abkommensschutz bei Sonderbetriebserträgen aus Sonderbetriebsvermögen II?
von Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert und Christian Kahlenberg, B.Sc., beide Europa-Universität Viadrina?
| Die Besteuerung von Sonderbetriebserträgen bei Dreieckskonstellationen war bisher - soweit ersichtlich - nicht höchstrichterlich entschieden worden. Nun liegt eine aktuelle Entscheidung des FG Niedersachsen zum Sonderbetriebsvermögen II eines ausländischen Kommanditisten bei einer inländischen Personengesellschaft und zur Besteuerung von Zinsen aus Drittstaaten nach DBA vor ( FG Niedersachsen 16.5.12, 3 K 42/11, EFG 12, 1767 , Abruf-Nr. 130994 , Revision unter I R 47/12). Das FG hat dabei die Möglichkeit nicht genutzt, zur Bedeutung des § 50d Abs. 10 EStG bei Sonderbetriebserträgen grundlegende Aussagen zu treffen. Der folgende Beitrag analysiert das Urteil und die geplante Neuregelung des § 50d Abs. 10 EStG durch das JStG-E 2013. |?
1. Das (merkwürdige) Urteil des FG Niedersachsen?
Am 16.5.12 hatte das FG Niedersachsen über einen sog. Dreieckssachverhalt zu entscheiden. Unter Dreieckssachverhalte sind grenzüberschreitende Sachverhalte zu fassen, bei denen ein steuerlicher Anknüpfungspunkt von Einkünften in insgesamt drei Staaten gegeben ist. Hierbei handelte es sich um Sonderbetriebserträge aus dem SBV II eines Kommanditisten. In der Urteilsbesprechung kommt das ?
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- Besteuerungsrecht für Großbritannien als Quellenstaat, ?
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