· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Der deutsch-britische Erbfall - Teil 2
von RA FAStR Dr. Marc Jülicher, Bonn
| Deutsch-britische Erbfälle sind auch in erbschaftsteuerlicher Hinsicht für Steuerpflichtige und Berater riskant. Denn es fehlt auf diesem Gebiet ein DBA zwischen beiden Staaten und die Systeme sind sehr unterschiedlich. Der Beitrag stellt zunächst ausgewählte steuerliche Besonderheiten des britischen Nachlasssteuerrechts vor. Anschließend wird eine Reihe von Fallstricken des deutschen internationalen Erbschaftsteuerrechts mit Blick auf das britische Steuersystem erörtert. |
1. Erbschaftsteuerrecht Großbritanniens
Bei der Erbschaftsteuer gibt es keine Unterschiede zwischen den Teilen von Großbritannien.
1.1 Internationale Anknüpfung, Grundzüge, Befreiungen
Die britische Nachlasssteuer ist mit einem linearen Steuersatz von 40 % vom ungeteilten Nachlass im europäischen Vergleich sehr hoch. Persönliche Freibeträge, jährlich inflationsindexiert, werden derzeit (Beginn des britischen Steuerjahres zuletzt am 6.4.15) bei unbeschränkter Besteuerung (nur vom Erblasser, nicht vom Erwerber abgeleitet) von 325.000 GBP gewährt.
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